Beihilfe zum Selbstmord steht nicht mehr unter Strafe.
Ein Thema das vom obersten Verfassungsgericht zum Abschluss kam.
72 % der deutschen Bürger haben sich bei einer TV-Abstimmung dafür ausgesprochen.
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Beihilfe zum Selbstmord steht nicht mehr unter Strafe.
Ein Thema das vom obersten Verfassungsgericht zum Abschluss kam.
72 % der deutschen Bürger haben sich bei einer TV-Abstimmung dafür ausgesprochen.